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KG - Die Kommanditgesellschaft


Eine Kommanditgesellschaft ist ein Zusammenschluss von zwei oder mehreren Personen zum Betrieb eines vollkaufmännischen Handelsgewerbes zu einer gemeinsamen Firma mit mindestens einem vollhaftenden Gesellschafter, dem Komplementär und mindestens einem beschränkt haftenden Gesellschafter, dem Kommanditisten.

Diese Rechtsform wird meist für kleinere und mittlere Unternehmen gewählt. Oftmals entsteht eine KG aus einer OHG durch die Aufnahme weiterer Gesellschafter, die die persönliche Haftung nicht übernehmen. Erbfälle, bei denen die Erben die Stellung von Kommanditisten annehmen, führen auch häufig zur Entstehung einer KG.

Die KG ist eine Personengesellschaft, die ins Handelsregister eingetragen wird. Die Gesellschaft selbst ist nicht rechtsfähig. Der Komplementär, der voll für die Geschäfte der KG haftet, übernimmt auch die Geschäftsführung. Die Kommanditisten können aber auch Einfluss auf die Geschäfte der Gesellschaft nehmen.


Übersicht Rechtsformen
Einzelfirma
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GdBR)
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
GmbH & Co. KG
Die Aktiengesellschaft (AG)

 

 


 
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